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Krankenbett & Pflegebett – der Unterschied einfach erklärt!

Die Begriffe Krankenbett und Pflegebett werden im  Alltag sehr häufig als Synonym verwendet. Dabei werden den beiden Bettsystemen die gleichen Eigenschaften und Aufgaben zugeschrieben. 

Allerdings gibt es ein paar Aspekte, in denen sie sich voneinander unterscheiden. Dies gilt insbesondere für die Bedarfsbegründung und die Kostenübernahme der Betten. In diesem Beitrag erfahren Sie alles über den Unterschied zwischen einem Krankenbett und einem Pflegebett. 

Krankenbett und Pflegebett – der Unterschied liegt in der Kostenübernahme 

Beide Bettsysteme weisen die gleichen Merkmale und Funktionen auf. Allerdings unterscheiden sie sich darin, wer die Kosten für das Bett trägt. 

Ein Krankenbett wird durch die private oder gesetzliche Krankenkasse bezahlt. Die Kosten werden von dieser übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Der Umstand wird in der Regel durch einen Arzt festgestellt und attestiert. Sobald die Rahmenbedingungen erfüllt sind, übernimmt die Krankenkasse die Finanzierung. 

Bei einem Pflegebett sieht es anders aus. Dieses wird durch die Pflegekasse bezahlt. Jedoch ist die Kostenübernahme abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Das genaue Verhältnis ist im Paragraf des Sozialgesetzbuchs SGB XI geregelt. 

Um festzustellen, ob man selbst oder ein Angehöriger Anspruch auf eines dieser Bettsysteme hat, sollte man sich bei der Krankenkasse in jedem Fall informieren

Eine kurze Übersicht – Die Krankenkasse und die Pflegekasse

In Deutschland sind zwei Kassenarten für die medizinische Versorgung der Bevölkerung verantwortlich: Die Krankenkasse und die Pflegekasse. Dabei übernimmt die Krankenkasse die Kosten für:

  • medizinische Behandlungen,
  • Medikamente 
  • sowie Krankenhausaufenthalte und Vorsorgeuntersuchungen. 

Jeder Einwohner in der Bundesrepublik Deutschland ist dazu verpflichtet, Mitglied einer Krankenkasse zu sein. 

Im Vergleich dazu ist die Pflegekasse für die Finanzierung der Pflegebedürftigkeit zuständig. Das bedeutet, dass sie die Kosten für die ambulante Pflege oder den Aufenthalt in einem Pflegeheim übernimmt. 

Sie finanziert somit je nach Pflegegrad Pflegebetten, Pflegemittel oder einen Pflegedienst. Des Weiteren ist die Pflegekasse Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Demnach zahlen alle gesetzlich versicherten Bürger regelmäßig einen Beitrag in diese ein.  

Die Aufgaben vom Krankenbett und Pflegebett – kein Unterschied vorhanden

Oft werden die Begriffe Krankenbett und Pflegebett ohne Unterschied als gleiches Bettsystem betrachtet. Es ist richtig, dass sie sich in der Praxis und im Gebrauch nicht voneinander unterscheiden. 

Vielmehr dienen die Betten dem gleichen Zweck. Sie gewährleisten die Unterstützung von Patienten und Pflegebedürftigen und helfen ihnen dabei, ihren Alltag zu bestreiten. Sowohl das Krankenbett als auch das Pflegebett sind für viele Menschen der zentrale Lebensmittelpunkt. Dies gilt insbesondere für Menschen mit schweren Krankheitsbildern oder körperlichen Einschränkungen. 

Die Bewohner können sich im jeweiligen Bett erholen. Auch nehmen sie dort ihre Mahlzeiten zu sich, lesen oder hören Musik und schauen Fernsehen. 

Bewohner und pflegende Personen profitieren vom Krankenbett und Pflegebett ohne Unterschied 

Aus verschiedenen Gründen profitieren sowohl Bewohner als auch pflegende Personen bzw. Pflegekräfte von einem Krankenbett oder einem Pflegebett

Diese Bettsysteme bieten den kranken und pflegebedürftigen Menschen eine bequeme und sichere Möglichkeit, sich auszuruhen und zu schlafen. Des Weiteren erleichtern sie zudem auch die Arbeit der Pflegekräfte. 

Die Bettrahmen können verstellt werden, um den Pflegenden eine angenehme Arbeitshöhe zu gewährleisten. Dank der verstellbaren Rückenlehne und Beinablage können Pflegekräfte den Bewohner einfach umziehen oder bei Bedarf mobilisieren. Die Bewohner befinden sich während des Pflegeprozesses in einer sicheren Position. 

Ein Krankenbett bzw. Pflegebett kann ohne Unterschied den Komfort, die Sicherheit und die Unabhängigkeit von kranken und pflegebedürftigen Personen verbessern. Gleichzeitig werden durch sie auch die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte maßgeblich verbessert. 

Aufbau und Funktionen: Krankenbett und Pflegebett – kein Unterschied feststellbar 

Beide Bettsysteme erfüllen die gleichen Funktionen und verfügen über einen identischen Aufbau. Daher kann beim Krankenbett und Pflegebett kein Unterschied in diesem Punkt festgestellt werden. Sie dienen dazu, den Alltag von Personen mit körperlichen Einschränkungen und der Pflegekräfte zu erleichtern. 

Im Prinzip haben Kranken- und Pflegebetten den gleichen Aufbau. Dieser richtet sich ganz nach den Bedürfnissen der Bewohner und lässt sich individuell anpassen. Je nach Anforderungsprofil kann das System an die Ansprüche der pflegebedürftigen Person angeglichen werden. 

Daher gibt es eine große Auswahl an Zubehör wie bspw. Aufstehilfen, Infusionsständer oder Betttafeln. Alle gängigen Systeme verfügen über einen höhenverstellbaren Bettrahmen, der variable Einstellungen ermöglicht. 

Diese können bei Bedarf durch geteilte Seitengitter oder durchgehende Seitengitter ergänzt werden. Hier ergeben sich unzählige Optionen. Das Krankenbett bzw. das Pflegebett kann des Weiteren mit verschiedenen Matratzen ausgestattet werden.

Darüber hinaus existieren auch einige Spezialbetten. Diese erlauben eine noch stärkere Anpassung an die Bedürfnisse und unterscheiden sich signifikant von normalen Kranken- und Pflegebetten. 

Insgesamt unterscheiden sich die beiden Bettsysteme aufgrund ihrer variablen Anpassungsmöglichkeiten und ihrem optionalen Aufbau nicht voneinander. Sie verkörpern beide das gleiche Konzept, das sich an die individuellen Ansprüche der Bewohner richtet. 

Einsatzbereiche: Häusliche Pflege, Tages- und Heimpflege

Pflegebetten und Krankenbetten können sowohl in der häuslichen Pflege als auch in der Tages- und Heimpflege eingesetzt werden.

Bettsysteme für die häusliche Pflege sind einfach aufzubauen und überzeugen durch ihre Funktionalität in den eigenen vier Wänden. Daher eignen sie sich ideal für den Einsatz in Räumen, in denen der Platz eingeschränkt ist. Sie bieten maximalen Komfort und können entsprechend dem Anforderungsprofil des Bewohners angepasst werden. 

Das Krankenbett bzw. das Pflegebett eignet sich auch für den Einsatz in der Tages- und Heimpflege. Pflegebedürftige Personen mit körperlichen Einschränkungen profitieren maßgeblich von diesen Bettsystemen. Die Bettsysteme können hier so konfiguriert werden, dass sie die medizinischen und persönlichen Ansprüche der Bewohner erfüllen. 

Krankenbett und Pflegebett – der Unterschied zum Krankenhausbett 

Es besteht ein bedeutender Unterschied zwischen einem Krankenhausbett und einem Kranken- oder Pflegebett. Dafür gelten in Deutschland verschiedene Voraussetzungen und gesetzliche Bestimmungen.

Krankenhausbetten müssen bestimmte Anforderungen der Medizinprodukte-Verordnung erfüllen. Diese Anforderungen umfassen insbesondere Hygiene, Sicherheit und Bettfunktionen. Beispielsweise sollten Krankenhausbetten einfach zu reinigen sein und über spezielle Funktionen wie CPR (Cardiopulmonary Resuscitation) verfügen.

Pflegebetten unterliegen jedoch anderen gesetzlichen Vorschriften und müssen nicht dieselben Anforderungen wie Krankenhausbetten erfüllen. Sie müssen jedoch den speziellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht werden. Dabei sollten sie gleichzeitig sicher und funktional sein. 

Krankenhausbetten werden zudem ausschließlich in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen eingesetzt. Kranken- bzw. Pflegebetten hingegen werden Zuhause oder in Pflegeheimen verwendet. 

Krankenbett und Pflegebett – der Unterschied zum Seniorenbett

Ein Seniorenbett unterscheidet sich in einigen Punkten von einem Kranken- und Pflegebett. Bei diesem handelt es sich in der Regel um ein umgerüstetes Ehebett. Das Seniorenbett wird mit einem elektrischen Einlegerahmen ausgestattet. 

Dieser wird an einer Bettseite montiert. Der Rahmen erleichtert das Aufstehen und sorgt für zusätzlichen Komfort und mehr Mobilität. Des Weiteren erfüllt ein Seniorenbett, im Gegensatz zu einem Pflegebett, nicht die gleichen Anforderungen. 

Kranken- und Pflegebetten wurden speziell für den Einsatz in der häuslichen sowie für die Tages- und Heimpflege entwickelt. Sie vereinen daher zahlreiche Funktionen und passen sich bis ins Detail an die Anforderungen der pflegebedürftigen Personen an. 

Darüber hinaus werden sie entweder durch die Krankenkasse oder die Pflegekasse finanziert. Die Kosten für den Umbau eines Seniorenbettes hingegen müssen durch den Eigentümer selbst getragen werden. 

Viele Gemeinsamkeiten – ein zentraler Unterschied 

Im Grunde handelt es sich beim Pflegebett bzw. beim Krankenbett um das gleiche Bettsystem, mit dem sich die Pflege erleichtern lässt. Dies gilt sowohl für die pflegenden Angehörigen, die Pflegekräfte und die Bewohner selbst. 

Durch technische Hilfsmittel und Funktionen wie etwa die elektrische Verstellbarkeit des Bettgestells lassen sie sich an die Anforderungsprofile anpassen. Die Bettsysteme unterscheiden sich lediglich darin, wer die Kosten für ein Pflegebett übernimmt.  

Bei einem Krankenbett werden die Kosten durch die Krankenkasse übernommen. Dies geschieht immer auf ärztliche Verordnung. Somit kann bspw. ein behindertengerechtes Bett beantragt werden, ohne dass man selbst zahlen muss. 

Bei einem Pflegebett zur Erleichterung der Pflege sieht es anders aus. Hierfür muss man andere Voraussetzungen erfüllen. Kosten können hier durch die Pflegekasse übernommen werden. 

Sollte ein bestimmter Pflegegrad vorliegen, übernimmt sie die Kosten. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann das Pflegebett abgelehnt werden. Jedoch besteht in diesem Fall auch die Möglichkeit, ein Pflegebett zu kaufen. 

Renommierte Anbieter mit viel Expertise wie z.B. tecfor care haben für jedes Anforderungsprofil das passende Pflegebett. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über eine große Auswahl an Zubehör und hat viele Pflegemöbel im Sortiment. 

Dort findet man erstklassige Pflegebetten. Diese wirken dank ihres ansprechenden Designs wie normale Betten und geben den Bewohnern ein Stück Lebensqualität zurückgeben. Ob Kranken- oder Pflegebett, bei tecofor care findet man komfortable und funktionale Betten für alle Ansprüche! 

Die Kosten für ein Pflegebett können durch die Pflegekasse übernommen werden. Wenn hierfür ein entsprechender Pflegegrad vorliegt, steht der Finanzierung nichts im Wege. Das Bett sollte dabei den Alltag der pflegebedürftigen Person erleichtern. Zudem lindert es die Beschwerden durch Krankheiten und körperliche Einschränkungen.

Bei Paragraf 40 SGB XI handelt es sich um eine Bestimmung im elften Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmung legt fest, unter welchen Umständen Pflegeleistungen von der Pflegekasse übernommen werden können. Diese beschäftigten sich vor allem mit der Unterstützung und Versorgung von pflegebedürftigen Personen in ihrem Alltag.

Man bekommt ein Krankenbett, wenn eine entsprechende medizinische Notwendigkeit besteht. Diese wird durch den behandelnden Arzt festgestellt. Dieser kann daraufhin eine Verordnung erlassen. Die Krankenkasse übernimmt in dem Fall die Kosten für das Krankenbett.

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