technology for care

+49 (0) 2261 / 501 86 - 0 info@tecfor-care.com

Allgemeine Verkaufsbedingungen der tecfor care GmbH

(„AGB – Verkauf“ – 01.03.2008)

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen der tecfor care GmbH an ihre gewerblichen Käufer, auch wenn künftige Aufträge ohne ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen abgeschlossen werden sollten. Etwaigen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen; diese gelten nur, wenn die tecfor care GmbH dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Als gewerblicher Käufer im vorgenannten Sinne, gilt jeder Käufer, der kein Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist.
  2. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verkaufsangestellte und Vertreter der tecfor care GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch mündliche Zusatzvereinbarungen treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung der tecfor care GmbH.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen der nachfolgenden Geschäftsbedingungen sich als unwirksam erweisen, ändert dies nichts an der Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Klauseln sind im Rahmen der Vertragsauslegung durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Klausel möglichst nahe kommen.

 

§ 2 Angebote und Vertragsschluss, Preise

  1. Angebote sind stets freibleibend. Soweit ein schriftliches Angebot der tecfor care GmbH vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, ist das Angebot für die Zeit von 3 Wochen nach Abgabe bindend. Kaufverträge und sonstige Vereinbarungen kommen in jedem Fall erst durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung des Käufers durch die tecfor care GmbH zustande. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.
  2. Die tecfor care GmbH richtet sich mit ihren Angeboten ausschließlich an Käufer, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.
  3. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ohne besondere Vereinbarung gelten die Preise ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Die Versandkosten sowie eventuell erforderliche Versicherungskosten, Einfuhrumsatzsteuer und Zoll trägt der Käufer.

 

§ 3 Lieferbedingungen

  1. Die Einhaltung der Lieferfrist durch die tecfor care GmbH setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer voraus.
  2. Bei den von der tecfor care GmbH angegebenen Lieferfristen handelt es sich auch bei schriftlicher Mitteilung nur um unverbindliche Angaben. Das Verstreichen bestimmter Liefertermine befreit den Käufer nicht von der Pflicht zur Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung sowie der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit die tecfor care GmbH eine Frist oder einen Termin ausdrücklich und schriftlich als sog. „verbindlichen Liefertermin“ bezeichnet hat.
  3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsschluss eintretenden Hindernissen, die die tecfor care GmbH nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten der tecfor care GmbH und deren Unterlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die tecfor care GmbH dem Kunden unverzüglich mit. Verzögert sich die Lieferung durch Eintritt höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener Hindernisse um mehr als 3 (drei) Monate, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. AGB – Verkauf tecfor care, GmbH Gummersbach v. 01.03.2008 2/5
  4. Die tecfor care GmbH behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Unterlieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn die tecfor care GmbH das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere wenn sie rechtzeitig mit dem Unterlieferanten ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen hat. Wird die Ware nicht geliefert, so wird die tecfor care GmbH den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren. Ein etwa bereits gezahlter Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
  5. Die tecfor care GmbH ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, hat der Käufer innerhalb einer von den Parteien jeweils gesondert zu vereinbarenden Frist die gekaufte Ware abzurufen. Überschreitet der Käufer die von ihm angekündigte Abholzeit um mehr als 2 Wochen, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.
  6. Entsprechendes gilt, wenn der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert wird. Überschreitet der Käufer die Abholzeit um mehr als 3 Monate, ist die tecfor care GmbH berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Die tecfor care GmbH hat außerdem in diesem Fall das Recht, 3 Monate nach vereinbarter Abrufzeit die Abnahme der Ware zu verlangen.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Nach Lieferung und Bereitstellung der Ware durch die tecfor care GmbH sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind weitmöglich zu beschleunigen und vom Käufer ohne Abzug (Skonto, Rabatt) binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt an die tecfor care GmbH zu leisten. Soweit kein Leistungsverweigerungsrecht gem. § 320 BGB vorliegt, befindet sich der Käufer nach Ablauf der 10 Tages-Frist in Verzug.
  2. Kommt der Käufer bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug und macht der gesamte rückständige Betrag mindestens 25 % (Fünfundzwanzig Prozent) des Kaufpreises aus, so ist der gesamte Kaufpreis sofort fällig.
  3. Die Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur als erfüllungshalber geleistet. Diskontspesen, Wechselsteuer und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers; sie sind sofort fällig. Schecks werden von der tecfor care GmbH nur erfüllungshalber angenommen. Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei der tecfor care GmbH, sondern erst die Gutschrift des Scheckbetrages auf dem Konto der tecfor care GmbH als Zahlung.
  4. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises oder einer Rate in Verzug, hat er auf den Kaufpreis oder die Rate ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  5. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers gefährdet, so kann die tecfor care GmbH Vorauszahlung verlangen und noch nicht ausgelieferte Waren zurückhalten. Dieses Recht steht der tecfor care GmbH auch dann zu, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung von Rechnungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

 

§ 5 Gefahrübergang

  1. Bei Versendung der Ware geht die Leistungsgefahr spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die tecfor care GmbH noch andere Leistungen (wie z.B. Versendungskosten oder Anfuhr) übernommen hat.
  2. Auf Wunsch des Käufers wird die Sendung von der tecfor care GmbH auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-, und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Die Übernahme dieser zusätzlichen Leistungen lässt den Gefahrübergang nach vorstehendem § 5 Abs. 1 unberührt. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr ab dem Datum der Versandbereitschaft auf diesen über, jedoch ist die tecfor care GmbH verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.
  3. Sofern der Käufer die Versandart nicht vorschreibt, ist die tecfor care GmbH berechtigt, Versandart und Versandweg nach freiem Ermessen zu wählen, ohne dabei die preiswerteste Versandart wählen zu müssen.

 

§ 6 Zurückbehaltungsrecht

Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der tecfor care GmbH nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, kann der Käufer nicht ausüben.

 

§ 7 Schutzrechte

Bei Lieferung nach Zeichnung oder Beschreibung oder anderer Vorlage des Käufers übernimmt dieser die Gewähr, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden und stellt tecfor care von einer Inanspruchnahme durch Dritte insoweit frei.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die tecfor care GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Käufer darf den Liefergegenstand – ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der tecfor care GmbH — weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer die tecfor care GmbH unverzüglich hiervon zu benachrichtigen.
  2. Der Käufer ist nur dann berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, soweit die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf die tecfor care GmbH übergehen: Der Käufer tritt der tecfor care GmbH bereits jetzt bis zur Höhe ihres Kaufpreisanspruches alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der tecfor care GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die tecfor care GmbH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die tecfor care GmbH kann verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. In jedem Fall erlöschen die vorgenannten Sicherungen automatisch, sobald ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 25 % übersteigt.

§ 9 Unterlagen und Hilfsmittel für Werbeanbringungen

Der tecfor care GmbH überlassene Klischees, Reinzeichnungen, Stempel, Fotovorlagen usw. werden von dieser sorgfältig behandelt und verwahrt. Die Rücksendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Rechnung und Gefahr. Die Rückgabe- und Aufbewahrungspflicht für diese Gegenstände erlischt, sofern innerhalb von 12 Monaten kein weiterer Auftrag dafür erteilt worden ist.

 

§ 10 Mängel, Rügepflicht, Gewährleistung und Verjährung

  1. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen der Oberfläche und nicht auf geringfügige Änderungen durch Modell- und Produktionsumstellungen, wenn die Abweichungen und Änderungen im Einzelfall für den Käufer zumutbar sind. Wird die Ware von der tecfor care GmbH unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln (Klischees, Reinzeichnungen, Stempel usw.) für den Kunden hergestellt, so haftet die tecfor care GmbH nicht für geringfügige Abweichungen von der verwendeten Vorlage bzw. dem verwendeten Hilfsmittel.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die erhaltene Ware umgehend im Sinne der §§ 376, 377 HGB auf offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu überprüfen und gegenüber der tecfor care GmbH zu rügen. Unterlässt der Käufer die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt die Ware in Zahl und Qualität als auftragsgemäß zugegangen.
  3. Im Fall einer Beanstandung, ist der Käufer verpflichtet, die beanstandete Ware der tecfor care GmbH in der Original- oder in gleichwertiger Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge wird die tecfor care GmbH die Versandkosten unverzüglich erstatten und die Mängel im Wege der Nacherfüllung gem. § 439 BGB durch Nachlieferung oder Mängelbeseitigung beheben. Die tecfor care GmbH ist nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn ohne ihre Zustimmung Eingriffe in oder Änderungen an der Ware vorgenommen werden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe und Änderungen verursacht wurde. Im Falle der Verweigerung der Nacherfüllung, ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Käufer ist dieser zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Für Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers gilt § 11 dieser Geschäftsbedingungen.
  4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, es sei denn, die Sache wurde entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet und hat dessen Mangelhaftigkeit verursacht.
  5. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges (d. i. Erklärung der tecfor care GmbH, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass die tecfor care GmbH verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens eintreten will) richten sich die Rechte des Käufers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 11 Haftung auf Schaden- und Aufwendungsersatz

  1. Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen oder außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung, unerlaubten Handlung und Produzentenhaftung, haftet die tecfor care GmbH auf Schadenersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur im Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Falle der leicht fahr-lässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist die Haftung der tecfor care GmbH – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
  2. Für Verzögerungsschäden haftet die tecfor care GmbH bei leichter Fahrlässigkeit lediglich bis zur Höhe von 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Dasselbe gilt bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen durch die tecfor care GmbH.
  3. Die in den Absätzen 1 und 2 enthaltenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne von § 444 BGB, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Falle von Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie im Falle einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen die tecfor care GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr nach Ablieferung der Ware an den Käufer, im AGB – Verkauf tecfor care, GmbH Gummersbach v. 01.03.2008 5/5 Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in Absatz 4 genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.

 

§ 12 Muster

Muster werden grundsätzlich in Rechnung gestellt und können innerhalb 10 Tagen zurückgesandt werden. Eine Gutschrift erfolgt nach freier Rücksendung in der Originalverpackung und in einwandfreiem Zustand. Im Auslandsgeschäft werden grundsätzlich keine Musterrücksendungen akzeptiert.

 

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort des Gefahrübergangs; Erfüllungsort für die Zahlung ist D-51647 Gummersbach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen
  2. Gerichtsstand ist D-51647 Gummersbach wenn der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. Die tecfor care GmbH ist nach ihrer Wahl berechtigt, den Käufer auch an einem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

 

Gummersbach, den 01.03.2008

Ihr Ansprechpartner

tecfor care GmbH
Fraunhofer Straße 8
51647 Gummersbach


Kontakt Innovationen