Mit zunehmendem Alter oder bei Pflegebedürftigkeit spielt der Komfort im Alltag eine zentrale Rolle. Ein elektrischer Lattenrost kann eine erhebliche Erleichterung im täglichen Leben bieten.
Nicht nur, dass er ideal in bestehende Schlafsysteme integriert werden kann, er bietet auch zahlreiche Verstellmöglichkeiten, die auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt sind.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über elektrisch verstellbare Lattenroste, deren Vorteile und wie die Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.
Was ist ein elektrischer Lattenrost?
Ein elektrischer Lattenrost ist ein elektrisch verstellbarer Einlegerahmen, der mit Motoren ausgestattet ist, sodass Kopf- und Fußteil auf Knopfdruck verstellt werden können.
Dies erfolgt bequem über eine Fernbedienung. Der Lattenrost lässt sich in das vorhandene Bettgestell einbauen und muss daher nicht separat erworben werden.
Durch die Verstellmöglichkeiten kann der Lattenrost an verschiedene Liege- und Sitzpositionen angepasst werden, was den Komfort erheblich steigert.
Vorteile eines elektrischen Lattenrosts
Ein elektrischer Einlegerahmen bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Er erleichtert den Ein- und Ausstieg aus dem Bett und verbessert durch die stufenlose Verstellung von Kopf- und Fußteil den Schlafkomfort. Besonders vorteilhaft ist dies für Personen mit Atemproblemen, Rückenschmerzen oder Reflux.
Auch das Essen im Bett wird durch eine verstellbare Rückenlehne komfortabler, was den Alltag zusätzlich erleichtert. Zudem profitieren pflegende Angehörige und Pflegekräfte von der einfachen Handhabung, da sie weniger körperlich belastet werden.
Merke: Ein elektrischer Lattenrost bietet viele Vorteile für das Wohlbefinden und die Pflege von Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
Elektrischer Lattenrost vs. Pflegebett in der häuslichen Pflege
Für viele Paare, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit eines Partners vor der Herausforderung stehen, räumlich getrennt schlafen zu müssen, bietet ein elektrischer Lattenrost eine ideale Lösung.
Der Lattenrost kann in ein normales Bett integriert werden, sodass die Nähe des Partners erhalten bleibt. Dies ist sowohl aus emotionaler als auch aus pflegerischer Sicht vorteilhaft.
Ein gemeinsames Schlafzimmer kann zusätzliche Unterstützung bieten und den Komfort für beide Partner erhöhen.
Kostenübernahme: Elektrischer Lattenrost über Pflegekasse und Krankenkasse
Sowohl die Pflegekasse als auch die Krankenkasse können die Kosten für elektrische Lattenroste übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Unterschied zwischen den beiden Kostenträgern liegt darin, wer die Kosten übernimmt: Die Pflegekasse unterstützt die Betroffenen, wenn der Lattenrost als Pflegehilfsmittel gilt, während die Krankenkasse die Kosten für medizinische Hilfsmittel trägt.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind unter anderem, dass der Lattenrost die Pflege erleichtert, Beschwerden lindert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Die Beantragung erfolgt über ein ärztliches Rezept, das bei der jeweiligen Kasse eingereicht wird.
Merke: Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn der elektrische Lattenrost von Pflegekassen als Hilfsmittel zur Pflegeerleichterung anerkannt wird.
Elektrischen Lattenrost über die Pflegekasse beantragen
Die Beantragung eines elektrischen Lattenrosts erfolgt in mehreren Schritten.
Zunächst wird ein Termin beim behandelnden Arzt vereinbart, der eine Verordnung ausstellt.
Diese ärztliche Verordnung sollte den Vermerk „behindertengerechtes Bett“ und die medizinische Notwendigkeit beinhalten.
Anschließend wird der Antrag zusammen mit der Verordnung bei der Pflegekasse oder Krankenkasse eingereicht.
Dabei ist es hilfreich, die Notwendigkeit des Lattenrosts näher zu begründen und die entsprechende Produktgruppe im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen zu nennen.
Elektrischen Lattenrost ohne Pflegekasse finanzieren: Alle Möglichkeiten im Überblick
Neben der Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder Krankenkasse gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten für elektrische Lattenroste.
So können beispielsweise Zuschüsse oder finanzielle Unterstützung von Stiftungen beantragt werden. Es ist ratsam, sich bei Beratungsdiensten oder Organisationen über mögliche Unterstützungsangebote zu informieren.
Diese bieten oft umfassende Informationen und Hilfe bei der Beantragung von finanziellen Mitteln.
Auswahl des richtigen elektrischen Lattenrosts
Bei der Auswahl eines elektrischen Lattenrosts spielen verschiedene Faktoren eine Rolle.
Zu den wichtigsten Kriterien gehören die Qualität und die Funktionen des Lattenrosts. Er sollte robust sein und aus hochwertigen Materialien bestehen.
Zudem sollte er mit dem vorhandenen Bettgestell kompatibel sein. tecfor care bietet eine Auswahl an elektrischen Lattenrosten, die auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnitten sind.
Systeme wie das FREESTYLE PLUS zeichnen sich durch ihre hohe Qualität und Langlebigkeit aus.
FAQs
Ja, die Pflegekasse kann die Kosten für einen elektrischen Lattenrost übernehmen, wenn er als Pflegehilfsmittel anerkannt wird. Voraussetzung ist, dass der Lattenrost die Pflege erleichtert und die Beschwerden der pflegebedürftigen Person lindert.
Zunächst benötigen Sie ein ärztliches Rezept, das die Notwendigkeit des Lattenrosts bestätigt. Dieses Rezept reichen Sie zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse ein.